Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich


(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sandra Seyffert-Himmler (im Folgenden "Unternehmer" genannt) und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Käufer" genannt), die über den Online - Shop die Waren vom Unternehmer erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit dem Unternehmer in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Unternehmer in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Vertragsschluss


Die Angaben vom Unternehmer zu Waren und Preisen im Rahmen des Bestellvorgangs sind unverbindlich.
Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn der Unternehmer Ihre Bestellung durch die schriftliche Mitteilung per Email annimmt.
Der Unternehmer behält sich vor, dem Kunden zur besseren Information eine automatisch generierte Email (Autoresponder) zu schicken, die darauf hinweist, dass der Bestellwunsch die Datenschnittstelle passiert hat und für den Unternehmer zur Beantwortung bereit liegt.
Die per Autoresponder generierte Email ist keine Annahme der Bestellung.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug


(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen vom Unternehmer.
(2) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen.
(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang


(1) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich der aufgeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Vertragsschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.
(2) a) Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über.
b) Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht auf den Käufer über, sobald der Unternehmer den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt


Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Unternehmers nicht zulässig.

§ 6 Preise


Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, die ggf. gesondert ausgewiesen werden. Gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).

§ 7 Rücktritt


(1) Der Unternehmer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 8 Gewährleistung


(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Der Unternehmer trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Unternehmer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für den Unternehmer und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und dem Unternehmer erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind dem Unternehmer innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet der Unternehmer nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(3) Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann der Unternehmer vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Unternehmer.

§ 9 Haftungsbeschränkung


(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Unternehmer nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Unternehmer oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer vom Unternehmer gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots im Online - Shop.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand


(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz vom Unternehmer. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 11 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.


Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Käuferinformation
Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de.


Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV)

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben.
Lassen Sie diese nur über den Fachhandel oder durch Batterie-Sammelstellen entsorgen. Dies ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Falls Sie Ihre Batterien und Akkus bei uns zurückgeben möchten, schicken Sie diese bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse.
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden nebenstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb) wird unter dem Zeichen abgebildet.
Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber